http://www.oe24.at/zeitung/welt/weltchronik/article202587.ece Die Lehrerin hat großes Glück - als Jugendliche in Deutschland, wäre sie nach dieser Tat eine Spitzenkandidatin für ein Erziehungslager, Bootcamp, oder wie immer man diese Besserungsanstalten auch nennen wird.
Als Lehrerin darf man sich so ein "Späßchen ohne Verletzungsabsicht" natürlich schon mal gegen Bußgeld erlauben - war ja nur ein Kind - oder wie haben wir dieses Urteil zu verstehen?
Man stelle sich bitte die gleiche Situation unter Erwachsenen vor. Weil ein Manager während einer Aufsichtsratsitzung wiederholt nervt, greift der Vorsitzende zur Schere und schneidet ihm in die Zunge, Natürlich nur aus Spaß - und natürlich ist das Opfer selbst Schuld - warum quasselt er auch dauernd.
Angelika Bachmann www.lernen-ohne-angst.de